01 / Datenschutz
Nur die Angaben erheben, die für den nächsten Schritt notwendig sind.
Kontakt- und Terminanfragen können Hinweise auf persönliche Anliegen enthalten. Formulare sollten deshalb möglichst wenige Daten abfragen, transparent über die Verarbeitung informieren und sicher übertragen werden. Für Aufbewahrung, Zugriff und Löschung braucht es zusätzlich passende organisatorische Regeln.
- Kurze Formulare ohne unnötige Gesundheitsangaben
- Transparenz zu Hosting, Formularversand und Empfängern
- Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und geregelte Dienstleister
03 / Anbieterangaben
Verantwortliche Personen und Praxisangaben müssen leicht auffindbar sein.
§ 5 DDG verlangt bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterinformationen. Je nach Tätigkeit, Berufsbezeichnung und Angebot können weitere Angaben notwendig sein.
- Impressum und Datenschutzerklärung dauerhaft erreichbar
- Praxis, verantwortliche Personen und Kontaktwege konsistent benannt
- Berufs- und angebotsbezogene Pflichtangaben individuell prüfen
04 / Barrierefreiheit
Eine gut zugängliche Website hilft Menschen in belastenden Situationen.
Ob das BFSG im Einzelfall anwendbar ist, hängt unter anderem vom konkreten Angebot und Unternehmen ab. Unabhängig davon verbessern wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Seiten die Nutzung für viele Menschen.
- Semantische Struktur und vollständige Tastaturbedienung
- Ausreichende Kontraste, skalierbare Inhalte und verständliche Sprache
- Aussagekräftige Alternativtexte und klare Formularrückmeldungen
- Automatisierte und manuelle Prüfung vor dem Launch