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Wissen · Praxis-Website

Datenschutz und Barrierefreiheit für Praxis-Websites

Psychologische Praxen verarbeiten besonders sensible Informationen und müssen online Vertrauen schaffen. Wir erklären die technischen Grundlagen verständlich. Welche rechtlichen Anforderungen im Einzelfall gelten, sollte qualifizierte Rechtsberatung abschließend bewerten.

01 / Datenschutz

Nur die Angaben erheben, die für den nächsten Schritt notwendig sind.

Kontakt- und Terminanfragen können Hinweise auf persönliche Anliegen enthalten. Formulare sollten deshalb möglichst wenige Daten abfragen, transparent über die Verarbeitung informieren und sicher übertragen werden. Für Aufbewahrung, Zugriff und Löschung braucht es zusätzlich passende organisatorische Regeln.

Kurze Formulare ohne unnötige Gesundheitsangaben
Transparenz zu Hosting, Formularversand und Empfängern
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen und geregelte Dienstleister

02 / Cookies

Ein Cookie-Banner ersetzt keine datensparsame Architektur.

§ 25 TDDDG betrifft nicht nur Cookies, sondern grundsätzlich auch das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten. Unbedingt erforderliche Zugriffe können ohne Einwilligung zulässig sein; Analyse, Werbung und viele Drittanbieter-Einbindungen benötigen regelmäßig eine vorherige informierte Einwilligung.

Nicht notwendige Dienste bis zur Einwilligung blockieren
Externe Kalender, Karten und Videos bewusst auswählen
Ohne einwilligungspflichtige Technologien ist häufig kein Banner nötig

03 / Anbieterangaben

Verantwortliche Personen und Praxisangaben müssen leicht auffindbar sein.

§ 5 DDG verlangt bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterinformationen. Je nach Tätigkeit, Berufsbezeichnung und Angebot können weitere Angaben notwendig sein.

Impressum und Datenschutzerklärung dauerhaft erreichbar
Praxis, verantwortliche Personen und Kontaktwege konsistent benannt
Berufs- und angebotsbezogene Pflichtangaben individuell prüfen

04 / Barrierefreiheit

Eine gut zugängliche Website hilft Menschen in belastenden Situationen.

Ob das BFSG im Einzelfall anwendbar ist, hängt unter anderem vom konkreten Angebot und Unternehmen ab. Unabhängig davon verbessern wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Seiten die Nutzung für viele Menschen.

Semantische Struktur und vollständige Tastaturbedienung
Ausreichende Kontraste, skalierbare Inhalte und verständliche Sprache
Aussagekräftige Alternativtexte und klare Formularrückmeldungen
Automatisierte und manuelle Prüfung vor dem Launch

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