Website-Standards

Datenschutz, Barrierefreiheit und Anbieterpflichten von Anfang an berücksichtigen.

Welche Vorgaben gelten, hängt von Unternehmen, Zielgruppe, Website-Funktionen und eingebundenen Diensten ab. Wir setzen technische Anforderungen sorgfältig um und schaffen eine prüfbare Grundlage; die abschließende rechtliche Bewertung bleibt bei entsprechend qualifizierter Rechtsberatung.
  • Datensparsame Technik
  • Barrierearme Umsetzung
  • Klare Verantwortlichkeiten
Website-Projekt besprechen

Datenschutz

DSGVO und BDSG

Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, braucht es unter anderem einen klaren Zweck, eine passende Rechtsgrundlage, transparente Informationen, Datensparsamkeit, angemessene Sicherheit und geregelte Dienstleisterbeziehungen.

  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Transparenz zu Hosting, Formularen und Empfängern
  • Lösch- und Aufbewahrungskonzept als organisatorische Aufgabe

Endgeräte

TDDDG und Cookies

§ 25 TDDDG betrifft nicht nur Cookies, sondern grundsätzlich auch das Speichern oder Auslesen von Informationen auf Endgeräten. Unbedingt erforderliche Zugriffe können ohne Einwilligung zulässig sein; Analyse, Werbung und viele Drittanbieter-Einbindungen benötigen regelmäßig eine vorherige informierte Einwilligung.

  • Keine Cookie-Banner-Dekoration ohne technische Wirkung
  • Nicht notwendige Dienste bis zur Einwilligung blockieren
  • Ohne einwilligungspflichtige Technologien ist häufig kein Banner nötig

Anbieterangaben

DDG, Impressum und kommerzielle Kommunikation

§ 5 DDG verlangt bei geschäftsmäßigen digitalen Diensten leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterinformationen. Je nach Tätigkeit kommen weitere Informationspflichten hinzu.

Zugänglichkeit

BFSG, BFSGV und WCAG

Das BFSG erfasst seit dem 28. Juni 2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen; B2B-Websites fallen nicht automatisch darunter. Unabhängig vom Anwendungsbereich sind wahrnehmbare, bedienbare, verständliche und robuste Websites ein Qualitätsstandard.

  • Semantische Struktur und Tastaturbedienung
  • Ausreichende Kontraste und skalierbare Inhalte
  • Verständliche Formulare, Rückmeldungen und Alternativtexte
  • Prüfung mit automatisierten und manuellen Verfahren

Werbung

UWG bei E-Mail- und Telefonakquise

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht müssen getrennt geprüft werden. Werbung per elektronischer Post erfordert nach § 7 UWG grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung; die enge Bestandskundenausnahme greift nur, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Standards sollen Vertrauen schaffen, nicht nur Risiken verwalten.

Wir berücksichtigen die technische Umsetzung im Projekt und dokumentieren offene rechtliche oder organisatorische Entscheidungen transparent.

Standards im Projekt klären